Ergänzend zur Gesetzlichen (bzw. freiwilligen) Krankenversicherung kann man seinen Versicherungsschutz nahezu beliebig „aufstocken“. Sei es, um besondere Risiken abzusichern oder Lücken im gesetzlichen Versicherungsschutz auszugleichen.
Für Privatkrankenvollversicherte wiederum macht eine separate Krankenzusatzversicherung meist wenig Sinn. Die gewünschten Absicherungen sollten in die jeweilige Private Krankenvollversicherung integriert werden.